Der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch

Im Sommer beginnt auch für viele Beschäftigte der Urlaub. Einer der Punkte, die die Arbeitnehmer:innen beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses neben Vergütung und Arbeitszeit am meisten interessiert, sind wohl die Urlaubstage. Doch wie hoch ist der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch eigentlich?

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Wie viele Urlaubstage den Arbeitnehmer:innen zustehen, hat der oder die Gesetzgeber:in in einem Gesetz beschlossen – das zum Arbeitsrecht zählende Bundesurlaubsgesetz. Das Minimum an Urlaub dient den Arbeitnehmer:innen als Erholung, ist damit Teil des sozialen Arbeitsschutzes und wird vergütet. Das verdeutlicht auch der § 1 BurlG:

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“

Unter Arbeitnehmer:innen zählen sowohl Arbeiter:innen, Angestellte sowie Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. Folglich haben sowohl befristete als auch unbefristete Mitarbeiter:innen, Teilzeitkräfte und auch Volontäre einen Jahresurlaubsanspruch.

Wie viele Urlaubstage stehen einem zu?

Wie viel Urlaub einem gewährt wird, lässt sich nicht pauschalisieren. Es variiert in Abhängigkeit davon, wie viel Arbeitszeit in der Woche zusammen kommt. So gilt: Wer mehr arbeitet, dem wird auch ein längerer Mindestjahresurlaub zugesprochen.

Bei einem Arbeitsverhältnis einer Vier-Tage-Woche stehen einem mindestens 16 Tage Urlaub pro Jahr zu. Bei fünf Tagen erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 20 Tage. Mindestens 24 bezahlte Urlaubstage sind es bei einer Sechs-Tage-Woche.

Faustformel:

Um den Jahresurlaubsanspruch zu berechnen, werden folglich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit der Zahl Vier multipliziert.

Der Urlaub muss dabei im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden, so steht es im § 7 des BurlG. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur aufgrund von dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe möglich. Im Falle einer Übertragung auf das nächste Jahr, muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.

Erkrankt der bzw. die Arbeitnehmer:in während des Urlaubs, so werden die Krankheitstage bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses den Urlaubstagen gutgeschrieben.

Sonderregelungen für Jugendliche und Schwerbehinderte

Für besonders schützenswerte Arbeitnehmer:innen gibt es allerdings auch Ausnahmen und Sonderregelungen. So zählen beispielsweise Jugendliche unter 18 Jahren noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das Alter für die Anzahl der Urlaubstage ist zu Beginn des Kalenderjahres somit maßgeblich. Jugendliche bis 16 Jahre haben mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr, Jugendliche bis 17 Jahre mindestens 27 Werktage Urlaub und bis 18-Jährige 25 Werktage Urlaub.

Anspruch auf mehr Urlaubstage haben zudem Schwerbehinderte. Bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ab einem Grad von mindestens 50, erhalten entsprechende Personen einen Zusatzurlaub von fünf weiteren Arbeitstagen.