Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer:innen als auch die der Arbeitgeber:innen im Unternehmen geregelt. Der Begriff „Arbeitsrecht“ bezeichnet ein Rechtsgebiet, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Parteien eines Arbeitsverhältnisses festlegt – also die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Das klingt einfacher als es in Wahrheit ist, denn die Bestimmungen des Arbeitsrechtes sind weitaus komplexer und verstreuter. So existiert bisher keine Rechtsquelle, die sämtliche Regelungen des Arbeitsrechts in sich vereint.
Des Weiteren sind viele arbeitsrechtliche Themen in ihrem eigenen Gesetz geregelt, wie zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, das Mindestlohngesetz und das Mutterschutzgesetz. Gleichzeitig existiert neben all den nationalen Gesetzen auch noch das Europarecht, das juristische Richtlinien für ganz Europa vorgibt. Als Laie ist es somit äußerst schwierig, alle Rechte und Pflichten, die grundsätzlich vom Gesetzgeber für ein Beschäftigungsverhältnis vorgegeben werden, im Überblick zu behalten.
Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Welche Rechte und Pflichten in einem bestimmten Arbeitsverhältnis für alle Beteiligten gelten, hält der Arbeitsvertrag fest. Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen müssen sich an diesen Vertrag halten. Hierbei kann es sich sowohl um einen individuell geschlossenen Arbeitsvertrag handeln, oder um einen Tarifvertrag.
Die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitgeber:innen
Die Hauptpflicht der Arbeitgeber:innen besteht darin, den Arbeitnehmer:innen eine Vergütung für seine Arbeitsleistung zu zahlen. Die Höhe des Gehalts wird dabei wie alle Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag festgehalten, der wiederum gesetzliche Bestimmungen wie das Mindestlohngesetz berücksichtigen muss. Die Lohnzahlungspflicht beinhaltet u. a. auch die pünktliche Zahlung des Arbeitsentgelts, die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit und die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern.
Zu den Nebenpflichten der Arbeitgeber:innen zählt mitunter die Beschäftigungspflicht. Die Arbeitnehmer:innen müssen somit angemessen und gemäß der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beschäftigt werden. Eine weitere Nebenpflicht ist die Fürsorgepflicht, die vorgibt, die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen. Die Datenschutzpflicht und die Pflicht zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz zählen zudem zu den Nebenpflichten der Arbeitgeber:innen.
Die Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitnehmer:innen
Die Hauptpflicht der Arbeitnehmer:innen ist die Arbeitspflicht, also die Pflicht, die vereinbarte Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Unter bestimmten Umständen, wie Krankheit oder Urlaub, kann diese Pflicht allerdings vorübergehend unterbunden werden. Übt man als Arbeitnehmer:in gleich mehrere Tätigkeiten aus, müssen zusätzlich Einschränkungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Tatsache, dass eine Anstellung bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in gleicher Art nur dann ausgeübt werden darf, wenn der/die erste Arbeitgeber:in dieser zustimmt. Als Arbeitnehmer:in ist man zudem selbst dafür verantwortlich, dass die Arbeitszeit aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen insgesamt nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet.
Zu den Nebenpflichten der Arbeitnehmer:innen zählen hier mitunter die Verschwiegenheitspflicht, das Verbot der Bestechlichkeit sowie die Treuepflicht. Zusätzlich können im Arbeitsvertrag branchen- und unternehmensspezifische Rechte festgelegt werden.